Zweite Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung (2. WoZErhV)
Zweite Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes

Ausfertigungsdatum: 12.01.1989


§ 6 2. WoZErhV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.