Zweite Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung (2. WoZErhV)
Zweite Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes

Ausfertigungsdatum: 12.01.1989


§ 5 2. WoZErhV Berlin-Klausel

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.