Zweite Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung (2. WoZErhV)
Zweite Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes

Ausfertigungsdatum: 12.01.1989


§ 3 2. WoZErhV Begrenzung der Zinserhöhung

Die Zinserhöhung nach § 2 Abs. 1 ist so begrenzt, daß die monatliche Mehrbelastung 100 Deutsche Mark je Wohnung nicht übersteigt.