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Neunzehntes Rentenanpassungsgesetz (19. RAG)
Neunzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte

Ausfertigungsdatum: 03.06.1976


Eingangsformel 19. RAG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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