Neunzehntes Rentenanpassungsgesetz (19. RAG)
Neunzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte


Ausfertigungsdatum: 03.06.1976

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 91 G v. 8.12.2010 I 1864

Erster Abschnitt Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
Zweiter Abschnitt Anpassung der Geldleistungen und des Pflegegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Anpassung der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte
Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Fünfter Abschnitt
Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften