Neunzehntes Rentenanpassungsgesetz (19. RAG)
Neunzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen
Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der
gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für
Landwirte
Ausfertigungsdatum: 03.06.1976
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 91 G v. 8.12.2010 I 1864
Erster Abschnitt Anpassung der Renten aus den
gesetzlichen Rentenversicherungen
Zweiter Abschnitt Anpassung der Geldleistungen
und des Pflegegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Anpassung der Altersgelder in
der Altershilfe für Landwirte
Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Fünfter Abschnitt
Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften