Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


Ausfertigungsdatum: 02.05.2013

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
Abschnitt 3 Messung und Überwachung
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 5 Schlussvorschriften