Soweit Emissionsgrenzwerte auf Bezugssauerstoffgehalte im Abgas bezogen sind, sind die im Abgas gemessenen Massenkonzentrationen nach folgender Gleichung umzurechnen:
EB =
Massenkonzentration, bezogen auf den Bezugssauerstoffgehalt
EM =
gemessene Massenkonzentration
OB =
Bezugssauerstoffgehalt
OM =
gemessener Sauerstoffgehalt
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