Für die Beförderung von mehr als 12 bis zu höchstens 35 Fahrgästen durch Fahrgastboote zugelassene Fahrtgebiete(Anhang IX der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)
Nationale Sonderbestimmungen(Anhang II der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)
Gesetze
BinSchUO2018Anh II
§ 7.01
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