...So ist es denkbar, die Aufnahme bestimmter Regelungen zum Umgang mit befürchteten Gefahren in den Gesellschaftsvertrag vorzuschreiben oder Schulungen zum Erkennen von und zum Umgang mit Interessenkollisionen zu verlangen. 73 (4) Der Umstand, dass es sich bei der in § 59a Abs. 1 BRAO aufgezählten Berufsgruppe um rechtsberatende Berufe und wirtschaftsnahe Berater handelt, also die Gemeinsamkeit der Beratung...