...April 1970 - I ZR 30/68, GRUR 1971, 46, 47 - Bubi Scholz, dort bezogen auf die Fernsehausstrahlung). 27 cc) Das Verhalten der Beklagten kann demnach auch nicht deshalb als unzulässig angesehen werden, weil sie sich damit Leistungen Dritter, die erfahrungsgemäß nur gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung gestellt werden, ohne Erlaubnis aneigneten und kostenlos zur Förderung des eigenen gewerblichen...