...Diese stehe unter Berücksichtigung der Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 2 ZPO auch fest und habe zur Folge, dass die Neumasseverbindlichkeiten nur noch im Wege einer Feststellungsklage verfolgt werden könnten. Hiergegen wendet die Revision ein, das Landesarbeitsgericht bezweifle fehlerhaft die Zulässigkeit der Leistungsklagen....