...Die Leistungen nach dem AFBG sind als soziale Förderleistungen nicht darauf gerichtet, das Grundrecht auf die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - BVerfGE 125, 175) zu verwirklichen. Sie sollen auch nicht eine Erstausbildung unterstützen, sondern eine berufliche Fortbildung ermöglichen....