...Es ist schließlich nicht erkennbar, dass die Regelungen in § 304 Abs. 4, 5 StPO wegen des Anwendungsvorrangs von Unionsrecht nicht zur Anwendung gelangen dürften und deshalb hier ausnahmsweise die Beschwerde zulässig wäre. 6 Es ist zwar zutreffend, dass Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26....