...Der Einwand der Kläger, dass die Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum nur dann gerechtfertigt sein könne, wenn sie nachgewiesenermaßen dem Transport erneuerbarer Energien diene, findet in Art. 14 GG keine Stütze. 54 III. Der Planfeststellungsbeschluss verstößt aber gegen zwingende naturschutzrechtliche Planungsvorgaben. Dies führt zu seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit. 55 1....