...Das Beschwerdegericht, dessen Beschluss unter anderem in ZEV 2017, 264 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, der Beteiligte zu 1 habe auf den jeweils nachvollziehbaren Vortrag der Gegenseite, dass entweder keine Nachlassverbindlichkeiten mehr möglich seien oder deren Erfüllung gerade an dem Verhalten des Beteiligten zu 1 scheitere, nicht erwidert....