...März 1996 - 1 BvR 609/90, 1 BvR 692/90 - zu C IV 3 b der Gründe, BVerfGE 94, 241). 40 Diesem anderen Wert der Kindererziehung für die Allgemeinheit entspricht es zum einen, dass für sie kein „Entgelt“, sondern - sei es vormals in Gestalt eines pauschalierten Erziehungsgeldes, sei es nunmehr in Gestalt eines einkommensabhängigen und einkommensersetzenden Elterngeldes - eine Art „Erziehungsbeihilfe“...