...Etwas anderes kann zwar ausnahmsweise gelten, wenn der Auszubildende seinen Antrag ausdrücklich oder konkludent auf die Prüfung der Anspruchsnormen des Grundanspruchs auf Förderung einer berufsbildenden Erstausbildung begrenzt, nach denen Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen zu gewähren ist....