...Sei dieser Begriff in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG so auszulegen, wie ihn das Bundesverfassungsgericht im Parteiverbotsrecht ausgefüllt habe, scheide eine Verletzung aus. Die Rechtsauffassung, eine Mehrehe verstoße gegen die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde, sei auf der Grundlage des gängigen Begriffsverständnisses zur Menschenwürde fernliegend....