...Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Staat mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht verpflichtet ist, Vorsorge gegen rein hypothetische Gesundheitsgefahren zu treffen (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 - NJW 2002, 1638 <1639>). Das gilt auch in Bezug auf Art. 20a GG....