Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
2019-01-29
BSG 2. Senat
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten auch des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 23/17 R
2019-01-29
BSG 2. Senat
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten auch des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 21/17 R
2019-01-29
BSG 2. Senat
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten auch des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 22/17 R
2019-01-28
BSG
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Juni 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 44/18 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. September 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 94/18 B
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. April 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 170/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2017 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag, ihr Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens zu bewilligen und Rechtsanwalt P. (K.) beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 25/18 B
2018-12-27
BSG
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. Mai 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 BL 1/18 B
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. November 2017 wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 2/18 B
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. Juni 2017 wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Beschwerdeverfahren.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 20/17 B
Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württem-berg vom 21. Februar 2018 aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von Krankengeld an den Kläger für den Zeitraum vom 16. Dezember 2014 bis 10. Juni 2015 sowie für den Zeitraum vom 16. Juni 2015 bis 31. August 2015 verurteilt worden ist. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 24/18 B
Die Erweiterung der Zulassung eines in Einzelpraxis tätigen Heilmittelerbringers um eine Fachkraft darf nicht mangels eines dafür vorzuhaltenden zusätzlichen Behandlungsraums abgelehnt werden, wenn die Fachkraft ausschließlich Leistungen im Rahmen von Hausbesuchen im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden erbringen soll.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 2/17 R
Die Revisionen der Klägerinnen zu 1. und zu 2. gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Dezember 2016 werden zurückgewiesen. Die Klägerinnen zu 1. und zu 2. tragen die Kosten des Revisionsverfahrens je zur Hälfte. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2 500 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 11/17 R
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Streitwert wird auf 275 500 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 6/17 R
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Januar 2018 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2 500 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 11/18 R
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Oktober 2017 und des Sozialgerichts Berlin vom 11. Mai 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 34/17 R
2018-12-18
BSG 1. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. November 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 10 373,37 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 40/17 R
2018-12-18
BSG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. November 2016 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 6. April 2016 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 26. Juni 2014 und 16. Januar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. März 2015 verurteilt, die Speicherung eines künftig übersandten Lichtbildes des Klägers über den Zeitpunkt der Übermittlung der hiermit ausgestellten elektronischen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 31/17 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 SF 2/15 S