1. Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang (Bestätigung von BGH, Urteil vom 25. März 1988, V ZR 1/87, BGHZ 104, 109 und BGH, Urteil vom 19. März 2008, VIII ZR 68/07, BGHZ 176, 74 Rn. 9). 2. Der prozessunfähigen Partei, die den Nichtigkeitsgrund der mangelhaften Vertretung geltend macht, kann nicht entgegengehalten werden, sie hätte den...