Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Zur Höhe des Stundensatzes bei der Betreuervergütung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 525/13
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 19. März 2013 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 25.065,75 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 116/13
Durch das Einreichen eines die mündliche Verhandlung lediglich vorbereitenden Schriftsatzes hat sich eine Partei noch nicht in eine Verhandlung vor dem als befangen abgelehnten Richter eingelassen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 377/12
Den Klägern wird für das Verfahren der Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Dr. A. beigeordnet. Auf die Rechtsbeschwerde der Kläger wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Görlitz vom 21. Dezember 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 1.260,14 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 12/13
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Landshut durch einstimmigen Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 194/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 7. Februar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts München I verwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 389/13
1. Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fernwärmeunternehmen werden nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehungsvereinbarung Inhalt eines Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme. 2. § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV ist auf Verträge über die Versorgung mit Fernwärme, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, nicht anwendbar.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 111/13
Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. November 2013, XII ZB 116/13 - juris).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 257/13
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 443/13
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der Zivilkammer 87 des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 3.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 71/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 3. April 2013 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte im Fall 2 der Urteilsgründe der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Führen einer verbotenen Schusswaffe und unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe schuldig ist. Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 509/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 17. Juli 2013 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 648/13
1. Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang (Bestätigung von BGH, Urteil vom 25. März 1988, V ZR 1/87, BGHZ 104, 109 und BGH, Urteil vom 19. März 2008, VIII ZR 68/07, BGHZ 176, 74 Rn. 9). 2. Der prozessunfähigen Partei, die den Nichtigkeitsgrund der mangelhaften Vertretung geltend macht, kann nicht entgegengehalten werden, sie hätte den...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 100/13
1. Bei der Verkehrswertermittlung nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG ist auch der Wert des Bauwerks zu berücksichtigen, soweit dem Grundstückseigentümer im Hinblick auf seine Dispositionsfreiheit über die weitere Grundstücksnutzung hinaus durch das Bauwerk ein tatsächlich für ihn realisierbarer Wert zufließt. 2. Eine Entschädigung nach § 12 SchuldRAnpG kann nicht beansprucht werden, bevor das Grundstück zurückgegeben ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 83/13
1. Zu den Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) bei einer infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehenden planwidrigen Regelungslücke in einem Stromlieferungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010, VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 50; vom 14. März 2012, VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372 Rn. 23 und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265 Rn. 28). 2. Erhebt der Kunde...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 80/13
Zur Beweislastumkehr hinsichtlich eines latenten Mangels beim Verbrauchsgüterkauf (hier: Vorschädigung der Sehnen eines Pferdes als Ursache einer akuten Verletzung).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 70/13
Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. November 2013, XII ZB 116/13 - juris).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 431/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 8. Februar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 379/13
1. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. August 2013, XII ZB 223/13, FamRZ 2013, 1648 mwN). 2. Das in einem Betreuungsverfahren einzuholende Sachverständigengutachten ist den Beteiligten, namentlich dem Betroffenen, bekanntzugeben. Nur in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 289/13
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 11. Januar 2013, soweit es sie betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO). Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 302/13