Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. März 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als hinsichtlich des Klageantrags 4 a) und des Anspruchs auf Abmahnkostenerstattung zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 88/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 17. Juni 2016 aufgehoben a) in den Fällen II 1 A Ziffer 1, 3, 4, 9, 10, 16, 17, 19, 20, 28, 29 und II 1 B Ziffer 36, 38, 39, 40, 41 der Urteilsgründe mit den jeweils zugehörigen Feststellungen; b) im Ausspruch über die verbleibenden Einzelstrafen sowie über die Gesamtstrafe mit den jeweils zugehörigen Feststellungen; c) im Ausspruch über die Verfallsanordnung nach § 111i Abs. 2 StPO mit den zugehörigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 492/16
1. Auf die Revision des Angeklagten T. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. Oktober 2015 a) soweit dieser verurteilt worden ist, b) in den Fällen II. 4, 12, 16 und 20 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch, soweit die Mitangeklagten A. und B. davon betroffen sind, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 166/16
Soll außerhalb eines Enteignungs- oder Besitzeinweisungsverfahrens durch den Abschluss eines Kaufvertrags oder eines Vertrags über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Grundstückseigentümer eine sonst zu erwartende Enteignung oder Besitzeinweisung abgewendet werden, gelten zwischen den Vertragsparteien grundsätzlich ausschließlich die Regeln des bürgerlichen Rechts (Bestätigung von Senat, Urteile vom 1. Juli 1968, III ZR 214/65, BGHZ 50, 284, 286 f; vom 23. Mai 1985, III ZR 10/84, BGHZ...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 407/15
Zuständig ist das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 196/16
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 28. April 2016 wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels, die dem Neben- und Adhäsionskläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen und die im Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorgenannte Urteil - mit Ausnahme der Entscheidung über die Adhäsionsanträge - mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 389/16
Bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 890 Abs. 1 ZPO sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 118/15
Die Hemmung der Verjährung kann trotz unwirksamer öffentlicher Zustellung der Klageschrift in Betracht kommen, wenn die Bewirkung der öffentlichen Zustellung aufgrund entsprechender Äußerungen des zuständigen Richters für den Gläubiger unabwendbar war (Fortführung von Senat, Urteil vom 29. Juni 1989, III ZR 92/87, NJW 1990, 176, 178 und BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 326).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 89/15
1. Die Revisionen des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 16. Februar 2016 werden als unbegründet verworfen. 2. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. 3. Die Nebenklägerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der dem Angeklagten durch die Revision der Nebenklägerin im Revisionsverfahren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 344/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 14. April 2016 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 389/16
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 16. Januar 2015 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 2. Auf die Revisionen der Nebenbeteiligten wird das vorgenannte Urteil nach § 349 Abs. 4 StPO im Ausspruch über die Geldbußen unter Aufrechterhaltung der zugehörigen Fest-stellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 424/15
1. Für die nachträglichen Entscheidungen im Verfahren über die Strafrestaussetzung zur Bewährung ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Stendal zuständig. 2. Das Verfahren zur Entscheidung gemäß § 119a Abs. 1 StVollzG ist bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam anhängig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 5/16
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 1. Juni 2016 wird a) das Verfahren insoweit eingestellt, als der Angeklagte im Fall 199 der Urteilsgründe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB aF verurteilt worden ist; die ausscheidbaren Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen insoweit der Staatskasse zur Last; b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 487/16
1. Auf die Revision des Angeklagten A. wird a) das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. Mai 2015 aufgehoben, soweit die in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 7. November 2014 angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins aufrechterhalten worden sind; die Aufrechterhaltung dieser Entscheidungen entfällt; b) der Urteilstenor dahin klargestellt, dass der Angeklagte A. der tateinheitlich in zwei Fällen begangenen besonders schweren...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 522/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 6. Juli 2015 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die von der Revision erhobene Verfahrensrüge, dass eine "Verletzung der Hinweis- und Protokollierungspflichten des § 257c StPO" vorliege, entspricht nicht den Formerfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; sie ist...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 39/16
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 24. Februar 2016 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 12. Mai 2015 im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 70/16
Zu den Voraussetzungen für die Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem Betroffenen mit freiem Willen vorgeschlagenen Betreuers.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 346/16
1. Zu einer Willenserklärung, die eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens - wie etwa den Erwerb geringer Mengen Alkoholika - betrifft, bedarf der Betroffene auch bei bestehendem Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge nicht der Einwilligung seines Betreuers, es sei denn, das Betreuungsgericht hat hierfür gemäß § 1903 Abs. 3 Satz 2 BGB eine gesonderte Anordnung getroffen (qualifizierter Einwilligungsvorbehalt). 2. Auch eine Anordnung nach § 1903 Abs. 3 Satz 2 BGB muss...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 458/15
Ein materiell beteiligter Versorgungsträger kann sein Rechtsmittel nicht auf eine unrichtige Handhabung des § 18 VersAusglG stützen, die ausschließlich ein bei einem anderen Versorgungsträger intern auszugleichendes Anrecht betrifft (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 2. September 2015, XII ZB 33/13, FamRZ 2015, 2125 und vom 9. Januar 2013, XII ZB 550/11, FamRZ 2013, 612).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 140/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 20. Oktober 2015 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 305/16