Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZA 15/17
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 23. Januar 2017 wird verworfen. 2. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 233/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22. Juli 2016, soweit es den Angeklagten betrifft, a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen, des Wohnungseinbruchdiebstahls sowie der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist; b) aufgehoben aa) in den Aussprüchen...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 648/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 24. Oktober 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 33/17
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. März 2016, XII ZB 203/14, NJW 2016, 1828 mwN).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 611/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Fulda vom 21. April 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Das Verfahren wird eingestellt, soweit dem Angeklagten Untreue zur Last liegt. Die insoweit entstandenen Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last. 3. Im Übrigen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die verbleibenden Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 456/16
Von einer Gesellschaft, die einen Verwaltungssitz innerhalb der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterhält, kann Prozesskostensicherheit gemäß §§ 110 ff. ZPO nicht verlangt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 1. Juli 2002, II ZR 380/00, BGHZ 151, 204).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 93/17
Bei der Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts muss das nach § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG einzuholende ärztliche Zeugnis den Anforderungen des § 281 FamFG entsprechen. Das erfordert gemäß § 281 Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 2 FamFG eine persönliche Untersuchung oder Befragung des Betroffenen vor der Ausstellung des Zeugnisses.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 187/17
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 20. März 2017 mit den Feststellungen aufgehoben, ausgenommen die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen; diese bleiben aufrechterhalten. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 303/17
1. Die Revisionen der Angeklagten C. und Kl. gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. August 2015 werden mit der Maßgabe verworfen, dass a) der Angeklagte C. der Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge schuldig ist, b) die Angeklagte Kl. der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung schuldig ist. 2. Auf die...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 150/16
Zur Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 173/17
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird die Revision gegen den Beschluss des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. März 2017 zugelassen. Auf die Revision des Beklagten wird der vorgenannte Beschluss aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Streitwert: 50.400 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 29/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 25. Januar 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 367/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten L. und N. wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 29. Juni 2015, soweit es sie betrifft, im Strafausspruch mit den jeweiligen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehenden Revisionen sowie die Revisionen der Angeklagten H. , G. und K. werden verworfen. 4. Die...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 560/15
Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 3. März 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 278/17
1. Zur Rücksichtnahmepflicht unter Mietern bei (Kinder-)Lärm aus der Nachbarwohnung eines Mehrfamilienhauses. 2. Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm bedarf es nicht der Vorlage eines detaillierten Protokolls. Es genügt vielmehr grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht und zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten (Bestätigung der st. Senatsrspr.: Senatsurteile vom 29....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 226/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2017 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen Vergewaltigung verurteilt worden ist, b) im Strafausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 324/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 299/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 12. April 2017 aufgehoben a) mit den zugehörigen Feststellungen, soweit der Angeklagte im Fall 4 der Urteilsgründe wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt worden ist, b) darüber hinaus im Rechtsfolgenausspruch, aa) betreffend die Einzelstrafe im Fall 3 der Urteilsgründe, bb) betreffend die Gesamtstrafe und cc) betreffend den Vorwegvollzug. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 331/17
1. Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Weiden in der Oberpfalz vom 7. Dezember 2016 werden verworfen. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin F. im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die hierdurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 216/17