NV: Durch den Beschluss des BVerfG vom 13. Oktober 2009 2 BvL 3/05 (BVerfGE 124, 282) ist geklärt, dass es mit dem verfassungsrechtlichen Gebot, existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen und seiner Familie von der Einkommensteuer freizustellen, vereinbar ist, wenn die Regelungen des § 1612b Abs. 5 BGB und des § 31 Satz 4 EStG (jeweils in der für 2004 geltenden Fassung) dazu führen, dass sich weder die Unterhaltszahlungen eines Steuerpflichtigen für seine Kinder steuermindernd auswirken,...