1. NV: Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichterhebung angebotener Beweise ist nicht gegeben, wenn die Beweiserhebung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht erforderlich ist. Ob diese materiell-rechtliche Auffassung des FG zutreffend ist, ist im Rahmen der Prüfung entsprechender Verfahrensrügen ohne Belang. 2. NV: Unterlässt es ein Beteiligter, ein objektives Beweismittel (Urkunde), das allein er in seinem Besitz hat, vorzulegen, ist das FG...