Aktuelle Urteile Bundesfinanzhof

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
NV: Hat das FG die Haushaltsaufnahme eines Pflegekindes, das in einem Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Haus der Pflegeeltern lebt, aufgrund einer tatsächlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls bejaht, so ist die Revision nicht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zuzulassen, ob bei einer Wohnung des Pflegekindes in einem Nachbarhaus von einer Haushaltsaufnahme gesprochen werden kann .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 86/10
NV: Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf einen "Platten-Crash" der Computeranlage gestützt, kann Wiedereinsetzung nicht gewährt werden, wenn die Fristversäumnis ebenso auf einer fehlerhaften Berechnung der Beschwerdebegründungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten beruhen kann .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 98/09
1. NV: Zur Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist der zu erwirtschaftende Totalgewinn zu prognostizieren und nicht auf einzelne Periodengewinne abzustellen . 2. NV: Werden über mehrere Jahre Geschäftsergebnisse erzielt, die insgesamt zu einem Gewinn führen, liegt darin ein Beweisanzeichen dafür, dass die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsichten ausgeübt wurde . 3. NV: Ein von einem Beteiligten vorgelegtes Sachverständigengutachten ist im finanzgerichtlichen Verfahren lediglich als...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 107/09
NV: Die Restitutionsklage ist kein Rechtsmittel, das den Eintritt der Rechtskraft des mit ihr angegriffenen Urteils hindert, insbesondere hat sie keinen Suspensiveffekt. Deshalb sind die Gerichtskosten aufgrund der rechtskräftigen Kostenentscheidung in der angegriffenen Entscheidung anzusetzen .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X E 3/10
1. Beratungsleistungen, die ein Industrieunternehmen bezieht, um eine Beteiligung steuerfrei zu übertragen, stehen im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Anteilsübertragung und berechtigen auch dann nicht zum Vorsteuerabzug, wenn das Unternehmen mittelbar beabsichtigt, den Veräußerungserlös für seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu verwenden . 2. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen begründet eine Geschäftsveräußerung hinsichtlich...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 38/09
NV: Die Klage gegen einen Bescheid, mit dem die Festsetzung von Kindergeld für einen unbestimmten Zeitraum abgelehnt wird, ist eine Verpflichtungsklage. Wendet sich ein Kläger in der Klageschrift gegen einen solchen Bescheid, so ist sein Klagebegehren als Verpflichtungsantrag zu beurteilen .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 65/09
NV: Lobt der Handelsvertreter zugunsten seiner Verkaufsvermittler "Wettbewerbspreise" im eigenen Namen aus, sind diese zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsleistung, die der den Preis erhaltende Vermittler an den Handelsvertreter erbringt.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 7/09
1. NV: Die Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG (Übergangszeit) und § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG (Ausbildungsplatz suchendes Kind) stehen nicht im Verhältnis der Alternativität zueinander . 2. NV: Der Tatbestand des § 32 Abs 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Kind, das eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, während der danach zu berücksichtigenden Monate einer...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 57/10
NV: Lobt der Handelsvertreter zugunsten seiner Verkaufsvermittler "Wettbewerbspreise" im eigenen Namen aus, sind diese zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsleistung, die der den Preis erhaltende Vermittler an den Handelsvertreter erbringt.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 6/09
1. Einwendungen gegen die Berechnung der modifizierten Einkommensteuer nach § 3 Abs. 2 SolZG sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die abgelehnte Änderung der Festsetzung des Solidaritätszuschlags und nicht im Verfahren gegen die abgelehnte Änderung der Einkommensteuerfestsetzung geltend zu machen. 2. Die nachträgliche Festsetzung von Kindergeld führt zu keiner Änderung des bestandskräftig festgesetzten Solidaritätszuschlags nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. 3. Die Festsetzung und/oder Zahlung...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 90/07
NV: Ist der Steuerpflichtige Eigentümer mehrerer Wohnungen, die er zum Teil selbst nutzt und zum Teil vermietet, und macht er Aufwendungen für selbst vorgenommene Erhaltungsarbeiten als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend, so muss er nachweisen (§ 9a Satz 1 EStG), in welcher Höhe und bei welchem seiner vermieteten Objekte er Erhaltungsaufwendungen getragen hat .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 149/10
Besitzt ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer einen Aufenthaltstitel, der nicht kraft Gesetzes zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt, so hat er nur dann unter den weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihm die Erwerbstätigkeit tatsächlich erlaubt worden ist .
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  3. III R 45/09
Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische wirtschaftliche Tätigkeit setzt gegenüber einer privaten Sammlertätigkeit (hier: beim Aufbau einer Fahrzeugsammlung und ihrer museumsartigen Einlagerung in einer Tiefgarage) voraus, dass sich der Sammler bereits während des Aufbaus der Sammlung wie ein Händler verhält (Bestätigung der BFH-Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752).
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 21/09
1. NV: Der Vertretungszwang für Verfahren vor dem Bundesfinanzhof gilt auch für die Erhebung einer Anhörungsrüge, wenn für die beanstandete Entscheidung ihrerseits Vertretungszwang galt . 2. NV: Die Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3a StBerG umfasst nicht die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesfinanzhof .
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  3. V S 31/10
1. NV: Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt derjenige, der das Kapitalvermögen zur Nutzung überlässt; bei einer verzinslichen Kapitalforderung ist dies in der Regel der Gläubiger, der dem Schuldner die Nutzung des Kapitalbetrags gegen Entgelt überlässt . 2. NV: Bei einer unentgeltlichen Übertragung von Kapitalerträgen sind dem zivilrechtlichen Gläubiger die Erträge nur dann einkommensteuerrechtlich zuzurechnen, wenn ihm eine Dispositionsbefugnis über die Einkunftsquelle eingeräumt ist . 3. NV:...
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  3. VIII R 14/10
Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie fachlich vorgebildete Mitarbeiter einsetzt, sofern ihre Gesellschafter als Insolvenzverwalter selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 3/10
NV: Zahlungen an die bisherigen Erbbauberechtigten zur Ablösung ihres Erbbaurechts führen zu sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Abstandszahlungen dem Abschluss eines neuen Erbbauvertrags mit höheren Erbbauzinsen dienen .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 24/10
1. NV: Einkünfte aus einer Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder aus der Zwangsverwaltung von Liegenschaften sind, auch wenn sie von Rechtsanwälten erzielt werden, grundsätzlich den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen . 2. NV: Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter oder Zwangsverwalter die Tätigkeit unter Einsatz vorgebildeter Mitarbeiter ausübt, sofern er dabei selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleibt; insoweit sind §...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 29/08
Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen führt.
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  3. IX R 20/10
NV: Beteiligt sich ein Rechtsanwalt an einer Kapitalgesellschaft, kann diese Beteiligung u.a. dann dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen sein, wenn der Rechtsanwalt durch den Erwerb der Beteiligung seinen Einfluss auf die Gesellschaft behalten will, um weiterhin mit Mandaten betraut zu werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828) .
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  3. VIII R 19/08