NV: Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, 1. dass Objekt für die Zuordnung zum Unternehmensvermögen das gemischt genutzte Gebäude und nicht das darin enthaltene einzelne Appartement ist, 2. dass eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen nicht entsprechend einer früheren Verwaltungsregelung fingiert werden kann, und 3. dass der Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung (31. Mai des Folgejahres) nach dem BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 42/09 (BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76) nicht "gegen den...