Aktuelle Urteile Bundesfinanzhof

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GERICHT
JAHR
NV: Die Berichtigung von Rechnungen des Leistenden führt nicht dazu, dass eine nach § 14c UStG geschuldete Steuer rückwirkend auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung entfällt.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 133/14
1. Die Revision des Klägers wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19. Dezember 2012 11 K 1785/11 F aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 12/13
NV: Die bloße Anweisung, dass diejenige Mitarbeiterin, die zuletzt die Kanzlei verlässt, anhand des Fristenkalenders prüft, ob alle Fristen erledigt sind, genügt nicht den Anforderungen an eine zur Vermeidung von Fristversäumnissen geeignete Kanzleiorganisation .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 28/14
1. NV: Die unionsrechtlichen Bestimmungen über den Schutz von Tieren beim Transport, deren Einhaltung Voraussetzung für die Gewährung von Ausfuhrerstattung für die Ausfuhr lebender Rinder ist, gelten auch für Tiertransporte mit der Eisenbahn . 2. NV: Wird die nach diesen Bestimmungen maximal zulässige Transportdauer überschritten, ist die beantragte Ausfuhrerstattung zu versagen. Eine Heilung dieses Verstoßes gegen die tierschutzrechtlichen Transportbestimmungen kommt nicht in Betracht . 3. NV:...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 63/13
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 8. November 2013 4 K 110/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 6/14
1. NV: Hatte das FG während des erstinstanzlichen Verfahrens bereits über einen Aussetzungsantrag entschieden, so ist ein Aussetzungsantrag beim BFH, wenn dieser das Gericht der Hauptsache geworden ist, nur unter den Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO statthaft . 2. NV: Umstände i.S.d. § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO sind auch Veränderungen der Rechtslage . 3. NV: Die Zulassung der Revision stellt keine Änderung der Rechtslage dar. Das gilt unabhängig davon, ob das FG oder der BFH die Revision...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 9/15
1. NV: Ist, etwa in Folge eines technischen Defekts des Tonaufnahmegeräts, eine Aufzeichnung unterblieben, so kann den Vorschriften über das Protokoll nicht dadurch genügt werden, dass die Wiedergabe der Zeugenaussage im Urteil selbst erfolgt. Es kommt auch nicht in Betracht, die unterbliebenen Feststellungen aus dem Gedächtnis nachzuholen. In Rahmen einer Verfahrensrüge muss allerdings dargelegt werden, inwiefern der Protokollierungsfehler für die Entscheidung ursächlich geworden ist . 2. NV:...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 64/14
1. Hat die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet, kann auch nach der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ein Einspruch mit einfacher E-Mail eingelegt werden, ohne dass diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss . 2. § 87a Abs. 3 Sätze 1 und 2 AO sind auf die Einlegung eines Einspruchs nicht anzuwenden .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 26/14
1. NV: Bei einer ausschließlich auf Verfahrensmängel gestützten Revision (§ 118 Abs. 3 Satz 1 FGO) kommt eine Überprüfung des FG-Urteils auf seine materielle Richtigkeit nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn zugleich die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FGO vorliegen . 2. NV: In der unterlassenen Beteiligtenvernehmung liegt regelmäßig kein Verfahrensmangel, weil ein Beteiligter ohnehin im Verfahren alle ihm bekannten Umstände darlegen kann .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 39/14
1. NV: Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist der Ort, an dem ein selbständig Tätiger seine Leistungen gegenüber den Kunden erbringt; eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen über die von ihm genutzte Einrichtung ist dafür --anders als bei § 12 AO-- nicht erforderlich . 2. NV: Der Arbeitsplatz eines Gewerbebetreibenden oder sonstigen Selbständigen ist keine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG, wenn er einen Teil der Wohnung oder...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 59/13
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 8. November 2013 4 K 111/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 62/13
Wendet sich der Einspruchsführer isoliert gegen die im Rahmen einer Einspruchsentscheidung ergangene Kostenentscheidung nach § 77 Abs. 1 und 2 EStG, ist statthafter Rechtsbehelf hiergegen ausschließlich die Klage, nicht (auch) der Einspruch.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 8/14
NV: Ob bei Zahlung eines Ehegatten auf die Gesamtschuld der Ehepartner ein von den Erfahrungssätzen abweichender Tilgungswille vorliegt, richtet sich ausschließlich nach dem zum Zeitpunkt der Zahlung für das Finanzamt erkennbaren Tilgungswillen, da eine Tilgungsbestimmung nicht rückwirkend geändert werden kann.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 41/14
NV: Die Rechtsprechung zur Tilgungsvermutung bei Zahlung eines Ehegatten auf die Gesamtschuld der Ehepartner (Urteil vom 22. März 2011 VII R 42/10, BStBl. II 2011, 607, BFHE 233, 10) gilt auch dann, wenn die Ehe zum Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr bestand, dies für das Finanzamt aber nicht erkennbar war.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 38/14
Der Gewinn aus der Veräußerung einer an der Börse gehandelten Inhaberschuldverschreibung, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbrieft und den aktuellen Goldpreis abbildet, ist jedenfalls dann nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, wenn die Emittentin verpflichtet ist, das ihr zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig zum Erwerb von Gold einzusetzen.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 35/14
Der Gewinn, der dadurch entsteht, dass eine an der Börse gehandelte Inhaberschuldverschreibung eingelöst wird, die einen Anspruch auf Lieferung von Gold verbrieft, ist weder nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG noch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG steuerpflichtig.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 4/15
NV: Eine Veräußerung i.S. von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch in der Einziehung von Aktien und der Übertragung der eingezogenen Aktien auf die Gläubiger einer amerikanischen Aktiengesellschaft auf der Grundlage eines Insolvenzplanverfahrens nach US-amerikanischem Recht liegen.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 57/13
1. Der zeitlich unbefristete Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG kann nach der Unanfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheids nur dann zu einer Änderung der Einkommensteuerfestsetzung führen, wenn die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift erfüllt sind. 2. Führt die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG insgesamt zu einer niedrigeren Einkommensteuer, kommt eine Änderung des Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nur dann in Betracht, wenn den Steuerpflichtigen an dem...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 14/13
1. Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der gleitenden Übergabe von Privatvermögen können grundsätzlich auch weiterhin als Rente oder dauernde Last abgezogen werden, wenn die Vermögensübertragung vor dem 1. Januar 2008 vereinbart worden ist und wenn die Voraussetzungen von § 52 Abs. 23e Satz 2 EStG i.d.F. durch das JStG 2008 nicht vorliegen . 2. Es kommt insofern nicht darauf an, in welchem Zeitpunkt der Nießbrauch abgelöst und die Versorgungsleistung vereinbart worden sind. Unerheblich...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 32/14
1. NV: Der Gewinn aus der Veräußerung einer an der Börse gehandelten Inhaberschuldverschreibung, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbrieft und den aktuellen Goldpreis abbildet, ist jedenfalls dann nicht nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, wenn die Emittentin verpflichtet ist, das ihr zur Verfügung gestellte Kapital so gut wie vollumfänglich zum Erwerb von Gold einzusetzen. 2. NV: Im Ergebnis ist der Erwerb und die...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 19/14