1. NV: Der Senat sieht die Frage, ob die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach amtlichem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG trotz des Vorhaltezwangs von Hard- und Software für den Steuerpflichtigen und behaupteter Sicherheitsrisiken bei der Datenübermittlung verfassungsgemäß ist, für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften, die ggf. zugleich auch Umsatzsteuervoranmeldungen und Erklärungen elektronisch zu übermitteln haben, durch die...