NV: Die Rechtsprechung, nach der die Übermittlung der Ablichtung eines Steuerbescheides die Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntgabe auch dann erfüllen kann, wenn der Beamte in der Annahme, die Urschrift sei bereits bekanntgegeben, nicht die Vorstellung hatte, eine Bekanntgabe zu bewirken, gilt in Fällen, in denen sich die Rechtslage zwischenzeitlich geändert hatte, nicht uneingeschränkt .