NV: Setzt ein Kind nach dem erfolgreichen Abschluss einer in das Grundstudium an einer Hochschule integrierten Berufsausbildung, die für den seit Beginn des Studiums angestrebten Abschluss zum "Bachelor" notwendig ist, sein parallel zur Ausbildung betriebenes Bachelorstudium planmäßig und nahtlos fort, ist auch das Studium bis zum "Bachelor" noch Teil der Erstausbildung des Kindes .