NV: Ein Klageverfahren, das wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002/2007/2009 gemäß § 74 Abs. 1 FGO ausgesetzt worden ist, ist fortzuführen, wenn in dem Klageverfahren um jene (einfach-rechtlichen) Wirkungen der Rückfallklausel des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002/2007/2009 gestritten wird, über welche der BFH abschließend durch seine Urteile vom 20. Mai 2015 I R 68/14 (BFHE 250, 96) und I R 69/14 (BFH/NV...