...Der Wert eines EP richtet sich nach dem jeweiligen aktuellen Rentenwert - beim beantragten Rentenbeginn zum 1.4.2015 betrug dieser 28,61 Euro; dh für vier Kinder hätte sich damals für die Kindererziehung ein Wert von ca 228,88 Euro ergeben. 19 b) Anders als § 56 Abs 4 Nr 3 Halbs 1 SGB VI fordert der Wortlaut des § 56 Abs 4 Nr 3 Halbs 2 SGB VI im Fall einer "Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften...