...Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Beklagten festgestellt, dass die Anordnung der verlängerten Arbeitszeit ab 1. Januar 2016 unwirksam ist. Vergütung für Umkleidezeiten hat es lediglich in Höhe von 329,84 Euro brutto zugesprochen. Im Übrigen hat das Landesarbeitsgericht die Berufung zurückgewiesen....