...Im Falle einer Beihilfe, die wie hier flächenbezogen gewährt wird, kommt es darauf an, ob die Fläche allen in den Vorschriften über die Beihilfegewährung festgelegten Voraussetzungen genügt. Art. 18 VO (EG) Nr. 1975/2006 ist nur dort einschlägig, wo es um "Verpflichtungen, ausgenommenen Verpflichtungen in Zusammenhang mit der angegebenen Fläche" geht....