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Urteile für Beihilfe

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Straftatbestand der Hehlerei stellt – anders als das gemeine Recht, das die Straftatbestände der Begünstigung, der Strafvereitelung und der Hehlerei unter den Begriff der Beihilfe nach der Tat („auxilium post delictum“) zusammengefasst hatte – eigennütziges und gewinnsüchtiges Handeln des potentiellen Täterkreises unter Strafe und lässt sich nur in einem weiteren Sinne als Hilfeleistung zugunsten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 564/17
...herrühren, ist tatbestandstypisch und führt nicht zur Annahme einer Handlungseinheit. 40 e) Die Verurteilung des Angeklagten P. als Täter begegnet keinen rechtlichen Bedenken. 41 Der Gesetzgeber hat im Rahmen des § 261 StGB - ähnlich wie etwa bei der Absatzhilfe im Sinne des § 259 StGB - auch solche Handlungen als täterschaftlich eingeordnet, bei denen es sich nach allgemeinen strafrechtlichen Regeln um Beihilfe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 100/18
...Mai 2009 - 2 C 23.07 - Buchholz 11 Art. 57 GG Nr. 1 Rn. 41; s. im Fall der Kürzung von Beihilfe: Urteile vom 20. März 2008 - 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 Rn. 34 und vom 30. April 2009 - 2 C 127.07 - Buchholz 270 § 12 BhV Nr. 3 Rn. 10). 26 Dieses Verständnis hätte die Rechtsverfolgung im vorliegenden Fall nicht von vornherein sinn- und zwecklos gemacht....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 50/16
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Der Einordnung der Filmförderung nach nationalem Verfassungsrecht als Wirtschaftsförderung steht nicht die Bewertung des Sachverhalts durch die Europäische Kommission als "Beihilfe zur Förderung der Kultur" entgegen (cc)). 17 aa) Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 30/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Der Einordnung der Filmförderung nach nationalem Verfassungsrecht als Wirtschaftsförderung steht nicht die Bewertung des Sachverhalts durch die Europäische Kommission als "Beihilfe zur Förderung der Kultur" entgegen (cc)). 17 aa) Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 28/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Der Einordnung der Filmförderung nach nationalem Verfassungsrecht als Wirtschaftsförderung steht nicht die Bewertung des Sachverhalts durch die Europäische Kommission als "Beihilfe zur Förderung der Kultur" entgegen (cc)). 17 aa) Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 26/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Der Einordnung der Filmförderung nach nationalem Verfassungsrecht als Wirtschaftsförderung steht nicht die Bewertung des Sachverhalts durch die Europäische Kommission als "Beihilfe zur Förderung der Kultur" entgegen (cc)). 17 aa) Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 23/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Der Einordnung der Filmförderung nach nationalem Verfassungsrecht als Wirtschaftsförderung steht nicht die Bewertung des Sachverhalts durch die Europäische Kommission als "Beihilfe zur Förderung der Kultur" entgegen (cc)). 17 aa) Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 27/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Der Einordnung der Filmförderung nach nationalem Verfassungsrecht als Wirtschaftsförderung steht nicht die Bewertung des Sachverhalts durch die Europäische Kommission als "Beihilfe zur Förderung der Kultur" entgegen (cc)). 17 aa) Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 25/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Der Einordnung der Filmförderung nach nationalem Verfassungsrecht als Wirtschaftsförderung steht nicht die Bewertung des Sachverhalts durch die Europäische Kommission als "Beihilfe zur Förderung der Kultur" entgegen (cc)). 17 aa) Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 24/10
...Der Einordnung der Filmförderung nach nationalem Verfassungsrecht als Wirtschaftsförderung steht nicht die Bewertung des Sachverhalts durch die Europäische Kommission als "Beihilfe zur Förderung der Kultur" entgegen (cc)). 17 aa) Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 22/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Der Einordnung der Filmförderung nach nationalem Verfassungsrecht als Wirtschaftsförderung steht nicht die Bewertung des Sachverhalts durch die Europäische Kommission als "Beihilfe zur Förderung der Kultur" entgegen (cc)). 17 aa) Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 29/10
...Von Rechts wegen 1 Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt und angeordnet, dass bei beiden Angeklagten vier Monate Freiheitsstrafe wegen „rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen“ als vollstreckt gelten....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 97/14
...Die Beklagte musste sich zu einer tiefgreifenden Umstrukturierung und zur Rückzahlung eines Teils der ihr gewährten Beihilfen (insgesamt rund fünf Mrd. Euro) in mehreren Tranchen bis zum Jahr 2019 verpflichten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 285/16
...Sollte das neue Tatgericht keine weitergehenden Feststellungen namentlich zu einer gemeinsamen Tatplanung unter erheblicher Mitwirkung des Beschwerdeführers P. treffen können, so kann – bei entsprechendem Vorsatz – eine Beihilfe zur Rechtsbeugung in Betracht kommen. 42 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 555/09
...Nach Abzug ihrer eigenen Einkünfte von den für sie aufgewandten Heimkosten, dem Barbedarf und den notwendigen einmaligen Beihilfen verbleibe für sie ein ungedeckter Restbedarf von mehr als 701 € monatlich....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 148/09
...berührende unzumutbare Folgewirkung der in Rede stehenden gesetzlichen Einschränkung hier jedenfalls deshalb nicht vor, weil das Gesetz auch für Polizeivollzugsbeamte den Rückgriff auf das Beihilferecht eröffnet. 21 Das Krankenfürsorgesystem des Landes für Polizeivollzugsbeamte ist so ausgestaltet, dass diesen neben der primären und für sie vorrangigen Regelung der freien Heilfürsorge subsidiär auch Beihilfe...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 32/15
...Im Falle einer Beihilfe, die wie hier flächenbezogen gewährt wird, kommt es darauf an, ob die Fläche allen in den Vorschriften über die Beihilfegewährung festgelegten Voraussetzungen genügt. Art. 18 VO (EG) Nr. 1975/2006 ist nur dort einschlägig, wo es um "Verpflichtungen, ausgenommenen Verpflichtungen in Zusammenhang mit der angegebenen Fläche" geht....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 46/14
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 30/11
...Zur Begründung führte sie die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission an, die die Rekapitalisierung der Beklagten samt der hierzu erforderlichen Risikoabschirmung als Beihilfe ansehe, die nach den Vorgaben des europäischen Beihilferechts zu genehmigen sei; die Kommission habe zum Ausdruck gebracht, dass die geplante freiwillige Bedienung der stillen Gesellschafter eine schwere Belastung für das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 241/11