...Denn bei diesen Kosten handelt es sich nicht um Aufwendungen im Sinne der beihilferechtlichen Vorschriften. 8 Als Rechtsgrundlage für die geltend gemachte weitere Beihilfe kommen allein § 1 Abs. 4, § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 6a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 der Verordnung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege...