...Art. 138 Abs. 1 lit. c EPÜ für nichtig zu erklären, weil der Patentgegenstand über den Inhalt der Patentanmeldung in ihrer bei der für die Einreichung der Anmeldung zuständigen Behörde ursprünglich eingereichten Fassung, nämlich die WO 03/104908 A1, hinausginge. 138 Den ursprünglich eingereichten Patentanspruch 1 hat die Beklagte im Laufe des Erteilungsverfahrens dadurch geändert, dass sie Merkmale...