Urteile BAG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2016 - 7 Sa 265/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Januar 2016 - 24 Ca 9897/15 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 619/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2016 - 6 Sa 175/16 - wird zurückgewiesen, soweit ihr nicht durch Anerkenntnisteilurteil vom 21. September 2017 stattgegeben worden ist. 2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 559/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Juli 2016 - 15 Sa 605/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. März 2016 - 18 Ca 9498/15 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 566/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Juli 2016 - 8 Sa 450/16, 8 Ta 1702/15 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. Februar 2016 - 27 Ca 9899/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 837/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2016 - 2 Sa 451/16, 2 Sa 477/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 782/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. November 2016 - 14 Sa 828/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 27/17
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 72/16 - wird zurückgewiesen, soweit ihr nicht durch Anerkenntnisteilurteil vom 27. April 2017 stattgegeben worden ist. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben die Klägerin 87 % und die Beklagte 13 % zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 547/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2016 - 21 Sa 142/16, 21 Sa 154/16 - aufgehoben, soweit darin festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27. Juni 2015 aufgelöst worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung sowie hinsichtlich des Antrags auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs wird die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 680/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Juli 2016 - 15 Sa 747/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. März 2016 - 42 Ca 10316/15 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 565/16
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. September 2014 - 3 Sa 566/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte die Kosten der Berufung und der Nebenintervenient die Kosten der Nebenintervention im Berufungsverfahren trägt. 2. Die Kosten der Revision trägt die Beklagte; die Kosten der Nebenintervention im Revisionsverfahren trägt der Nebenintervenient.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 682/14
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. August 2015 - 9 Sa 1202/14 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Klageantrags zu 2. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch sonstige Beendigungstatbestände endet, sondern über den 31. August 2014 hinaus fortbesteht, richtet. Im Übrigen wird auf die Revision des Klägers das genannte Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung -...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 632/15
Aus dem in § 20 Abs. 2 BetrVG normierten Verbot, die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen zu beeinflussen, ergibt sich nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, sich jeder kritischen Äußerung über den bestehenden Betriebsrat oder einzelne seiner Mitglieder im Hinblick auf eine zukünftige Wahl zu enthalten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 10/16
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Oktober 2015 - 3 Sa 267/15 - im Kostenpunkt und insoweit teilweise aufgehoben, als dort festgestellt ist, dass die Beklagte verpflichtet ist, das jeweilige monatliche Grundgehalt des Klägers bereits dann vollständig zu zahlen, wenn er Betriebsratsarbeit im Umfang von durchschnittlich 36,75 Wochenstunden geleistet hat. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 25. März...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 731/15
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 2. März 2016 - 1 Sa 83/14 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 375/16
2017-10-25
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. September 2014 - 3 Sa 642/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Revision trägt die Beklagte; die Kosten der Nebenintervention im Revisionsverfahren trägt der Nebenintervenient.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 686/14
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. September 2014 - 3 Sa 640/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Revision trägt die Beklagte; die Kosten der Nebenintervention im Revisionsverfahren trägt der Nebenintervenient.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 684/14
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Oktober 2015 - 4 Sa 370/15 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 712/15
Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller, des Beteiligten zu 4. und der Beteiligten zu 5. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Oktober 2015 - 18 TaBV 980/15, 18 TaBV 994/15 und 18 TaBV 997/15 - werden zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 2/16
Das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 87 Abs. 1 ArbGG setzt voraus, dass eine in der angefochtenen Entscheidung liegende Beschwer beseitigt werden soll. Werden im Rahmen der Beschwerdeinstanz infolge einer Antragsänderung ausschließlich neue prozessuale Ansprüche geltend gemacht und die Beseitigung der erstinstanzlichen Beschwer nicht weiterverfolgt, ist die Beschwerde unzulässig.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 45/16
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. Februar 2015 - 2 Sa 762/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 346/16