1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 54/14 - wird zurückgewiesen. 2. Auf die Revision des Klägers wird unter deren Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 54/14 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung des Beklagten das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 8. Januar 2014 - 3 Ca 1435/12 - abgeändert hat. Die Berufung des...