I. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Oktober 2017 - 3 Sa 608/17 - aufgehoben. II. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 28. März 2017 - 1 Ca 1940/16 - abgeändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 256,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Dezember 2016 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 192,00 Euro brutto nebst...