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Urteile für Auflassung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Juni 2010 mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Beklagte hinsichtlich des Grundstücks F. straße ... nicht zur Auflassung an den Kläger und Bewilligung der Eintragung des Klägers im Grundbuch, sondern zur Zahlung von 3 694 800 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 11/12
...Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs regelt der angefochtene Planfeststellungsbeschluss nicht den gesamten zu reaktivierenden Teilabschnitt, sondern nur die ausdrücklich zugelassenen Baumaßnahmen (Auflassung bzw. Erneuerung von Bahnübergängen, Erneuerung einer Eisenbahnüberführung, Umgestaltung des Bahnhofs Selb-Plößberg)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 15/16
...Hinsichtlich des Grundbesitzes erklärten die Vertragsbeteiligten die Auflassung und bewilligten die Eheleute die Eintragung in das Grundbuch. E trat die in die "KG" einzubringenden Rechte und Mitberechtigungen an diese ab. Der Besitz an den eingebrachten beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Gefahr, Nutzungen und Lasten sollten mit dem 1. Juli 1998 auf die "KG" übergehen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 5/09
...In der Folgezeit wurden diejenigen Flurstücke, die nach dem Aufschließungsvertrag „unentgeltlich“ an die Stadt T. übertragen werden sollten, nach erfolgter Auflassung im Grundbuch auf ein anderes Liegenschaftsblatt mit der Stadt T. als Eigentümerin umgeschrieben. Dazu gehörte die streitgegenständliche Fläche. 4 Mit Bescheid vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 99/13
...Dezember 1942 zum Verkauf und zur Auflassung von Grundstücken ermächtigt, folgt noch nicht, dass die Rückübereignung nicht mehr zur Entschuldung benötigter Grundstücke nur aufgrund Kaufvertrages geschehen sollte oder durfte. Nach dem von Dr....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 4/15
...formfrei wirksam und musste nicht notariell beurkundet werden. 15 a) Nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung. 16 b) Diese Vorschrift ist weder auf die Abtretungsvereinbarung noch auf die abgetretene Forderung anwendbar. 17 aa) Die Abtretung eines Anspruchs auf Auflassung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 160/17