Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
2016-07-12
BAG 9. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. April 2015 - 3 Sa 532/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 29. August 2014 - 10 Ca 3718/13 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 267/15
2016-07-12
BAG 9. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. August 2015 - 21 Sa 98/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 595/15
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. April 2015 - 3 Sa 529/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 264/15
2016-07-12
BAG 9. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. April 2015 - 3 Sa 531/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 29. August 2014 - 10 Ca 3715/13 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 266/15
2016-07-12
BAG 9. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. Juni 2015 - 6 Sa 52/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 359/15
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. September 2013 - 11 Sa 328/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 966/13
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Kammern Mannheim) vom 11. Oktober 2013 - 12 Sa 33/13 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 15. Mai 2013 - 4 Ca 4/13 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 91/14
2016-07-06
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Oktober 2013 - 8 Sa 221/13 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 113/14
2016-07-06
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. November 2013 - 6 Sa 587/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 52/14
2016-07-06
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Oktober 2013 - 8 Sa 222/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 75/14
2016-07-06
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2013 - 6 Sa 586/13 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 80/14
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Dezember 2015 - 4 Sa 848/15 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZB 1/16
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. September 2015 - 11 Sa 237/15 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 696/15
Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 716/15
Eine Tarifnorm, die dem Arbeitgeber untersagt, am 24. und am 31. Dezember Arbeitsleistung im Umfang von mehr als sechs Stunden zu fordern, setzt gleichzeitig die Arbeitnehmer außerstande, die Arbeitsleistung zu bewirken, § 297 BGB. Sie begründet deshalb - für sich genommen - hinsichtlich der ausfallenden Arbeitsstunden weder eine Vergütungspflicht des Arbeitgebers noch einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Arbeitszeitgutschrift.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 617/15
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. September 2014 - 6 Sa 230/14 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 757/14
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Juli 2014 - 6 Sa 198/14 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 643/14
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2016 - 18 Sa 1738/15 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZN 205/16
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. März 2015 - 4 Sa 1474/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dessen Tenor teilweise wie folgt neu gefasst wird: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 24. September 2014 - 9 Ca 150/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger Prämienleistungen in Höhe von jeweils 44,00 Euro für Januar und Februar 2014 sowie...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 260/15
Illegal gezahltes Arbeitsentgelt, für das weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, kann zur Berechnung der Beiträge nach § 18 Abs. 4 VTV nicht entsprechend § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV (juris: SGB 4) auf ein Bruttoarbeitsentgelt "hochgerechnet" werden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 806/14