Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

. Gefundene Dokumente: 11.227
DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
2017-12-12
BAG 3. Senat
Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 3. Mai 2016 - 2 Sa 45/15 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. November 2015 - 4 Ca 111/15 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 121,60 Euro zuzüglich Zinsen iHv. fünf...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 499/16
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2016 - 1 Sa 19/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 45/17
Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 6. Juli 2016 - 5 Sa 5/16 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. November 2015 - 25 Ca 113/15 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 631,12 Euro zuzüglich Zinsen iHv....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 549/16
Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. April 2016 - 7 Sa 7/16 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. November 2015 - 3 Ca 247/15 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 142,23 Euro zuzüglich Zinsen iHv....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 370/16
2017-12-12
BAG 3. Senat
Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der weiter gehenden Revision - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. November 2016 - 3 Sa 29/16 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. März 2016 - 10 Ca 127/15 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 86,36 Euro zuzüglich Zinsen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 55/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. April 2016 - 5 Sa 71/15 - aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Dezember 2015 - 8 Ca 39/15 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 461/16
2017-12-12
BAG 3. Senat
Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der weiter gehenden Revision - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2016 - 5 Sa 26/16 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. März 2016 - 10 Ca 107/15 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 335,13 Euro zuzüglich...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 814/16
1. Unterhalten international tätige Unternehmen in Deutschland weder eine Zweigniederlassung noch eine Agentur oder sonstige Niederlassung iSv. Art. 18 Abs. 2 EuGVVO aF (juris: EGV 44/2001) und gibt es keine vorrangigen Regelungen in internationalen Verträgen oder Übereinkommen, richtet sich die internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte gemäß Art. 4 Abs. 2 EuGVVO nach der örtlichen Zuständigkeit im deutschen Recht. 2. Ein Arbeitgeber, der nicht verpflichtet ist,...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 305/16
2017-12-12
BAG 3. Senat
Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 2015 - 6 Sa 1617/14 - im Kostenpunkt insgesamt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Juni 2014 - 15 Ca 1983/13 - hinsichtlich der Zahlung rückständiger Betriebsrente für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012 iHv. insgesamt 693,72 Euro brutto zzgl. Zinsen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 306/16
Verlangt der nicht berücksichtigte Bewerber Schadensersatz wegen Abbruchs des Auswahlverfahrens, muss er zuvor die Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht haben, wenn ihm dies zumutbar und möglich war.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 152/17
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 3 vom 17. Mai 2017
  1. Gesetze
  2. TVMindestlohnPäda 4
  3. § 1
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 3 vom 17. Mai 2017
  1. Gesetze
  2. TVMindestlohnPäda 4
  3. § 3
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 3 vom 17. Mai 2017
  1. Gesetze
  2. TVMindestlohnPäda 4
  3. § 4
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 3 vom 17. Mai 2017
  1. Gesetze
  2. TVMindestlohnPäda 4
  3. § 2
Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Vierte Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. AusbDienstLArbbV 4
  3. § 1
Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Vierte Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. AusbDienstLArbbV 4
  3. Anlage
Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Vierte Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. AusbDienstLArbbV 4
  3. Eingangsformel
Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Vierte Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. AusbDienstLArbbV 4
  3. § 2
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. Juli 2016 - 7 Sa 17/16 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 4. Februar 2016 - 1 Ca 353/15 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.731,33 Euro brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Dezember 2015 zu zahlen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 575/16
1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Juli 2016 - 11 Sa 1330/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27. März 2014 - 6 Ca 3695/11 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 815/16