Stand: Die zugehörige V v. 7.12.2017 BAnz AT 19.12.2017 V1 (AusbDienstLArbbV 4) tritt gem. § 2 dieser V am 31.12.2018 außer Kraft
Dieser Tarifvertrag gilt
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes Anspruch auf Jahresurlaub; Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Unter Zugrundelegung einer 5-Tage-Woche beträgt der Urlaubsanspruch 29 Arbeitstage; der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis von sechs Monaten.