Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

. Gefundene Dokumente: 11.227
DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin
  1. Gesetze
  2. FeinwAusbV
  3. § 4
Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin
  1. Gesetze
  2. FeinwAusbV
  3. § 6
Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin
  1. Gesetze
  2. FeinwAusbV
  3. § 5
Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin
  1. Gesetze
  2. FeinwAusbV
  3. § 2
Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin
  1. Gesetze
  2. FeinwAusbV
  3. Eingangsformel
Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin
  1. Gesetze
  2. FeinwAusbV
  3. § 1
Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin
  1. Gesetze
  2. FeinwAusbV
  3. § 3
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2008 - 3 Sa 54/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 1023/08
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Februar 2008 - 14 Sa 91/07 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 537/08
2010-07-07
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2008 - 3 Sa 23/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 1022/08
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2009 - 17 Sa 1719/08 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. Juli 2008 - 86 Ca 13143/07 - entsprochen hat. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 270/09
Die Protokollerklärung Nr. 1 zu § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG iVm. Art. 6 GG, soweit darin Beschäftigten, deren Ehegatte im September 2005 Sonderurlaub zur Kinderbetreuung genommen hatte, der Anspruch auf die tarifliche Besitzstandszulage, die die Differenz zum ungekürzten Ortszuschlag der Stufe 2 im Vergleichsentgelt ausgleichen soll, versagt wird.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 1037/08
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. November 2008 - 13 Sa 642/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 18/09
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 2008 - 17 Sa 1147/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 75/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 10. Juni 2009 - 1 Sa 245/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 548/09
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2009 - 10 Sa 1737/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 463/09
Der Zehnte Senat schließt sich der Auffassung des Vierten Senats an, dass die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG in den jeweiligen Arbeitsverhältnissen eines Betriebes unmittelbar gelten und diese durch das Tarifvertragsgesetz vorgesehene Geltung nicht dadurch verdrängt wird, dass für den Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 TVG mehr als ein Tarifvertrag gilt,...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AS 3/10
2010-06-23
BAG 10. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2009 - 10 Sa 1829/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 464/09
2010-06-23
BAG 10. Senat
Der Zehnte Senat schließt sich der Auffassung des Vierten Senats an, dass die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG in den jeweiligen Arbeitsverhältnissen eines Betriebes unmittelbar gelten und diese durch das Tarifvertragsgesetz vorgesehene Geltung nicht dadurch verdrängt wird, dass für den Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 TVG mehr als ein Tarifvertrag gilt,...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AS 2/10
Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG in angemessener Höhe die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die erforderliche Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstehen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 103/08