I. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2009 - 17 Sa 1486/08 - teilweise aufgehoben und auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 9. Juni 2008 - 2 Ca 32/08 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger gemäß § 3 Firmen TV iVm. § 6 Abs. 4 TVÜ-VKA ab März 2008 eine Vergütung nach der individuellen Endstufe der Entgeltgruppe 6 zu...