Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. November 2009 - 7 Sa 74/08 - teilweise aufgehoben, soweit dem Hilfsantrag stattgegeben wurde. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 20. November 2007 - 4 Ca 1782/07 - abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 10/10
Die Revision der Beklagten und des Streithelfers zu 1) gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Februar 2011 - 18 Sa 1232/10 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass zwischen den Parteien vom 1. September 2008 bis zum 31. Januar 2010 ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis bestand. Die Kosten der Revision hat die Beklagte, der Streithelfer zu 1) und der Streithelfer zu 2) haben ihre Kosten selbst zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 220/11
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2010 - 12 TaBV 23/10 - wird zurückgewiesen. Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2010 - 12 TaBV 23/10 - aufgehoben, soweit dem Auflösungsantrag der Arbeitgeberin stattgegeben wurde. Insoweit wird die Sache zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 40/10
Die gesetzliche Vorgabe in § 1 Abs 3 S 1 KSchG, das Lebensalter als eines von mehreren Kriterien bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen, und die durch § 1 Abs 3 S 2 KSchG eröffnete Möglichkeit, die Auswahl zum Zweck der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur innerhalb von Altersgruppen vorzunehmen, verstoßen nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und dessen Ausgestaltung durch die Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 (juris: EGRL 78/2000).
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 42/10
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. September 2010 - 3 Sa 151/10 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 692/10
Auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen sind zwar die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht anwendbar. Vielmehr erfolgt die gerichtliche Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Jedenfalls bei der befristeten Erhöhung der Arbeitszeit in einem erheblichen Umfang - im Streitfall für drei Monate um 4/8 - bedarf es aber zur Annahme einer nicht ungerechtfertigten Benachteiligung des Arbeitnehmers iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB solcher Umstände, die auch bei einem gesonderten Vertrag...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 394/10
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. August 2010 - 9 Sa 5/10 - wird insoweit als unzulässig verworfen, als der Kläger die Feststellung des Übergangs seines Arbeitsverhältnisses auf die Beklagte begehrt (Antrag Ziff. 1), im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 197/11
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juni 2010 - 20 Sa 68/09 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 715/10
In Privatbetrieben tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zählen bei den Schwellenwerten der organisatorischen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes mit.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 65/10
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. April 2010 - 6 TaBV 8/09 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 36/10
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Mai 2010 - 7 TaBV 88/09 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 56/10
1. Eine Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung entsprechend dem pro-rata-temporis-Grundsatz des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG schließt eine sonstige Benachteiligung iSd. Satzes 1 nicht aus. 2. Droht einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Laufe des Vertragsverhältnisses aufgrund unterschiedlicher Vertragsgestaltung des Arbeitgebers bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten eine schlechtere Behandlung, ist der Arbeitgeber nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG verpflichtet, den...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 457/10
1. Der Antrag der Beklagten auf Ergänzung des Urteils vom 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - wird abgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Urteilsergänzungsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 406/10 (A)
2011-12-14
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. November 2009 - 8 Sa 470/09 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 6. Mai 2009 - 1 Ca 1027/08 - abgeändert und der Feststellungsantrag als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die klagende Partei zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 243/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. November 2009 - 8 Sa 463/09 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 6. Mai 2009 - 1 Ca 1025/08 - abgeändert und der Feststellungsantrag als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die klagende Partei zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 242/10
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 2009 - 16/8 Sa 476/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 26/10
2011-12-14
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Februar 2010 - 5 Sa 66/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 180/10
2011-12-14
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 2009 - 16/8 Sa 473/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 25/10
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. November 2009 - 16 Sa 1228/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 79/10
2011-12-14
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 2009 - 16/8 Sa 474/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 27/10