Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
2018-06-20
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1160/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2016 - 14 Ca 9161/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 354/17
2018-06-20
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1364/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2016 - 14 Ca 2472/16 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 351/17
2018-06-20
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1187/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2016 - 14 Ca 9183/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 352/17
2018-06-20
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1429/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2016 - 14 Ca 1290/16 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 340/17
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. September 2016 - 11 Sa 90/16 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 737/16
2018-06-20
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1332/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2016 - 14 Ca 3298/16 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 348/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. April 2016 - 17 Sa 1876/15 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 6. November 2014 - 1 Ca 1095/14 - zurückgewiesen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 380/16
2018-06-20
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1331/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2016 - 14 Ca 5046/16 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 350/17
Der als Schadensersatz an die Stelle des erloschenen Urlaubsanspruchs tretende Ersatzurlaub unterliegt wie der Urlaubsanspruch keinen Ausschlussfristen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 615/17
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juli 2017 - 18 Sa 81/17 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. Januar 2017 - 54 Ca 8593/16 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 564/17
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Juli 2017 - 5 Sa 129/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 3/18
1. Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2018 - 16 Ta 493/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde zu tragen. 3. Der Wert des Verfahrens wird auf 1.459,04 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZB 9/18
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 16. Dezember 2016 - 9 Sa 51/16 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 96/17
2018-06-07
BAG 8. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. April 2016 - 4 Sa 2/16 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. November 2015 - 5 Ca 234/15 - teilweise abgeändert. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien seit dem 27. Mai 2015 ein Arbeitsverhältnis zu den zwischen dem Kläger und der L R S GmbH bis zum 26. Mai 2015 geltenden Arbeitsbedingungen besteht. Im Übrigen wird die Sache zur neuen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 574/16
Der Einspruch der Klägerin gegen das Versäumnisurteil des Senats vom 23. November 2017 - 8 AZR 26/17 - wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 26/17
2018-06-07
BAG 8. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 7. Juli 2016 - 5 Sa 414/15 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 12. August 2015 - 3 Ca 341d/15 - abgeändert. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien seit dem 27. Mai 2015 ein Arbeitsverhältnis zu den zwischen dem Kläger und der L R S GmbH bis zum 26. Mai 2015 geltenden Arbeitsbedingungen besteht. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 573/16
Der Antrag der Klägerin auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Nr. 4 der Entscheidungsformel des Urteils des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 11. August 2011 - 4 Ca 2592/09 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 155/18 (A)
1. Die Revision der Beklagten und Widerklägerin gegen das Teilurteil Nr. 2 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juli 2016 - 26 Sa 2070/15 und 26 Sa 2071/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte und Widerklägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 780/16
2018-05-24
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. November 2017 - 5 Sa 1008/16 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 55/18
Ein Änderungsschutzantrag nach § 4 Satz 2 KSchG wahrt die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG für eine nachfolgende Beendigungskündigung, die vor dem oder zeitgleich mit dem "Änderungstermin" der ersten Kündigung wirksam werden soll, jedenfalls dann, wenn der Kläger die Unwirksamkeit der Folgekündigung noch vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz mit einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG geltend macht.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 67/18