Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Februar 2015 - 9 Sa 665/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 157/15
Verpflichtet sich die Transfergesellschaft, an die Arbeitnehmer zur Aufstockung des Transferkurzarbeitergelds Entgelt iSv. § 106 Abs. 2 Satz 2 SGB III zu zahlen, ist aufgrund der gleichgerichteten Funktion von Transferkurzarbeitergeld und Aufstockungsleistung regelmäßig von einem Zuschuss zum Nettoentgelt auszugehen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 567/14
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. Dezember 2014 - 8 Sa 232/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 249/15
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Juli 2014 - 9 Sa 309/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 602/14
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. November 2014 - 3 Sa 257/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 79/15
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Juli 2014 - 9 Sa 255/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 636/14
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. August 2014 - 5 Sa 211/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 793/14
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. August 2014 - 9 Sa 249/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 584/14
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2014 - 11 Sa 542/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 18/15
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. November 2014 - 9 Sa 450/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 1/15
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2014 - 11 Sa 538/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 837/14
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. November 2014 - 10 Sa 384/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 17/15
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. April 2014 - 8 Sa 66/13 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. Juli 2013 - 23 Ca 2/13 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 611/14
2015-12-15
BAG 9. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. April 2014 - 8 Sa 67/13 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. Juli 2013 - 23 Ca 3/13 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 612/14
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 20. Mai 2014 - 6 Sa 58/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 747/14
1. § 17 Satz 2 MuSchG und § 17 Abs. 2 BEEG, wonach die Arbeitnehmerin den vor Beginn der Beschäftigungsverbote/der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhaltenen Erholungsurlaub auch noch nach Ablauf der Verbote/der Elternzeit im laufenden Jahr oder im Folgejahr nehmen kann, verlängern nicht den Übertragungszeitraum des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG. 2. Diese gesetzlichen Sonderregelungen bestimmen abweichend von § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, dass der Urlaub nicht im "laufenden" Kalenderjahr gewährt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 52/15
Die tarifliche Stichtagsregelung in der Protokollnotiz II.3. idF des ÄndErgTV Nr. 4 enthält eine sachlich nicht gerechtfertigte mittelbar altersdiskriminierende Regelung iSv. § 3 Abs. 2 AGG. Es fehlt bereits an einem erkennbaren legitimen Ziel der differenzierenden Regelung.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 684/12
2015-12-09
BAG 10. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. März 2015 - 7 Sa 736/14 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2014 - 19 Ca 8882/13 - teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung einer Abrechnung abgewiesen. 3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen. 4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 19 % und die Beklagte zu 81 % zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 416/15
Ein Zuschlag iHv. 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen stellt ohne das Vorliegen besonderer Umstände, die auf eine höhere oder geringere Belastung schließen lassen, regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG dar. Bei Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit erhöht sich der Ausgleichsanspruch regelmäßig auf 30 %.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 423/14
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 3. September 2013 - 2 Sa 152/13 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 68/14