1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2015 - 18 Sa 1576/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 7 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Eylert Creutzfeldt Rinck Bredendiek Dierßen